Aufenthalt für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
Ausländerinnen und Ausländer, die als ehemalige Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erhalten haben, können die Verlängerung ihrer befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Überblick
Sie können die Verlängerung Ihrer zum Zweck der Beschäftigung erteilten Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete beantragen, wenn Sie weiterhin einer Beschäftigung nachgehen wollen und auch die sonstigen Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung vorliegen. Insbesondere müssen Sie Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können.
Zur Bearbeitung Ihres Antrags beteiligt die Ausländerbehörde in der Regel die Bundesagentur für Arbeit, welche die Arbeitsbedingungen prüft. Nach zweijährigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis und wenn während dieser Zeit eine der beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung ausgeübt wurde, unterliegt der Arbeitsmarktzugang keinen Beschränkungen mehr.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.
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Aufenthalt für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
Sachgebiet 3 - Aufenthaltsangelegenheiten, Asyl- und Aufenthaltsbeendigung
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