Baubeginnsanzeige
Überblick
Die Bauherrschaft hat den Ausführungsbeginn genehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).
Schließt das Vorhaben
- Feuerungsanlagen,
- Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung,
- verbrennungsmotorisch betriebene Wärmepumpen und
- feuerbeheizte Sorptionswärmepumpen
einschließlich Anlagen zur Abführung von Abgasen ein, ist die Baubeginnsanzeige auch dem Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen mitzuteilen.
Keiner Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist.
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Fristen
Kontakt
Baubeginnsanzeige
Bauaufsichtsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße