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Stadt Offenbach

Beistandschaft

BERATUNG - UNTERSTÜTZUNG - BEISTANDSCHAFT
für alleinerziehende und nicht miteinander verheiratete Elternteile (Mütter und Väter)

Überblick

Für das Erstgespräch bitten wir Sie einen Termin mit der zuständigen Mitarbeiterin / dem zuständigen Mitarbeiter zu vereinbaren.

Wir beraten und unterstützen

  • Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen.
  • Mütter insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.

Wir führen,

  • wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Vaterschaft

  • Wir beraten Sie als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes.
  • Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Ihre dafür erforderliche Zustimmung.
  • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
  • Wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsprozess.

Unterhalt

  • Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes.
  • Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.
  • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
  • Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess.
  • Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr. 

Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)

(gilt nur für Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren)

  • Wir informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen.
  • Wir beurkunden Ihre Sorgeerklärungen.
  • Wir erstellen eine Bescheinigung, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde (das sog. "Negativattest"). 

Beurkundung

Wir beraten Sie und beurkunden kostenfrei u.a.

  • die Vaterschaftsanerkennung und die dafür erforderlichen Zustimmungen, 
  • die Mutterschaftsanerkennung,
  • Unterhaltsverpflichtungen,
  • die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Sollten Sie wenig oder kein Deutsch sprechen, ist für die Beurkundung ein Dolmetscher notwendig.Benötigen Sie weitere Informationen oder möchten Sie eines unserer Angebote in Anspruch nehmen, rufen Sie bitte an.

Beistandschaft

Jugendamt

Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach am Main

Postanschrift

Berliner Str. 100
63065 Offenbach am Main

Erläuterungen und Hinweise