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Stadt Offenbach

Ehrung der Arbeitsjubilarinnen und -jubilare privater Unternehmen

Überblick

In Hessen tätige Arbeitnehmer, die eine ununterbrochene 40-, 50- oder 60jährige Arbeitszeit bei demselben Arbeitgeber verbracht haben, können eine Ehrung in Form einer Glückwunschurkunde durch den Hessischen Ministerpräsidenten erhalten.

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