Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis

Überblick

Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.

In Offenbach sind zwei Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen - eine Übersichtskarte ist unter den Downloads zu finden.

Ausnahmegenehmigungen, z.B. zum Befahren, werden über die Untere Naturschutzbehörde erteilt.

Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis

Amt für Umwelt und Klima

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Erläuterungen und Hinweise