Parkausweis für Handwerker für die Region Frankfurt RheinMain
• Betriebssitz in Offenbach
• Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb
• im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erteilt werden
• Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht nicht
• Voraussetzungen:
- für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
- wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
- die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
- das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
• Gebührenrahmen: 10,20 € bis 767,00 €
• Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.
Überblick
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Links und Downloads
Kontakt
Parkausweis für Handwerker für die Region Frankfurt RheinMain
Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße