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Stadt Offenbach

Rauchwarnmelder – Einbaupflicht

Überblick

Sie können mit geringem Aufwand und Kosten viel zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Familie beitragen:

Gerade in den Nachtstunden kann es zu gefährlichen Brandausbrüchen in Wohnungen kommen, bei denen sich der Rauch innerhalb von Sekunden ausbreiten kann. Durch die Rauch- und Brandgase verlieren Schlafende bereits nach kurzer Zeit das Bewusstsein. Rauchwarnmelder verhindern keine Brände, sie können jedoch frühzeitig vor Rauchentwicklung in der Wohnung warnen und durch das laute Signal Schlafende wecken.

Eigentümer einer Wohnung oder eines Wohnhauses sind verpflichtet diese mit Rauchwarnmeldern auszustatten (siehe auch Fristen). Alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, müssen mindestens jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die batteriebetriebenen Geräte können problemlos selbst nachträglich in der Wohnung montiert werden und erfordern keinen großen Installationsaufwand. Batteriebetriebene Rauchwarnmelder sind kostengünstig im Fachhandel und in Baumärkten erhältlich. Die Rauchwarnmelder müssen eine CE-Kennzeichnung mit Bezug auf die DIN EN 14604 haben.

Für die Wartung und Prüfung der Geräte haben in der Regel die Mieter einer Wohnung zu sorgen, es sei denn, die Eigentümer einer Wohnung haben diese Verpflichtung übernommen.

Rauchwarnmelder – Einbaupflicht

Feuerwehr Offenbach

Rhönstraße 10
63071 Offenbach am Main

Hinweise zur Erreichbarkeit

Haltestelle: Feuerwache Linie: 106, 107 Haltestelle: Offenbach Ost Linie: S1, S8, S9

Erläuterungen und Hinweise