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Stadt Offenbach

Sachverständige, öffentliche Bestellung und Vereidigung

Überblick

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist die in Deutschland vorgesehene, öffentlich-rechtliche und gesetzlich geschützte Bezeichnung für besonders qualifizierte und vertrauenswürdige Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft. Sie kann durch Nachweis der Voraussetzungen nach § 36 Gewerbeordnung oder bzw. in Verbindung mit ggf. vorhandenen Spezialregelungen in einem Verwaltungsverfahren erlangt werden.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstatten Gutachten und erbringen andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.

Die Rechte und Pflichten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können durch Rechtsverordnungen oder Sachverständigenordnungen geregelt sein.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erkennt man an der gesetzlich geschützten Bezeichnung "öffentlich bestellt und vereidigt". Dabei können diesen Sachverständigen Rundstempel verliehen und ihnen kann ein Sachverständigenausweis ausgehändigt werden.

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