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Stadt Offenbach

Schülerbeförderung

Überblick

Aktueller Hinweis:

Liebe Kundinnen und Kunden,

das Stadtschulamt, die Sachbearbeitung der Schülerbeförderung, ist für Sie zunächst nur telefonisch und per E-Mail erreichbar sein.
Für persönliche Vorsprachen können Sie mit uns gerne einen Termin vereinbaren.

Wir bitten Sie, zu dem vereinbarten Termin pünktlich, alleine und nicht mit mehreren Personen zu kommen!
Natürlich kann Ihre Vorsprache nur mit Mundschutz erfolgen.

Unsere Erreichbarkeit
:

E-Mail: fahrtkostenoffenbachde

Telefon: 
069 8065-2827 und 069 8065-2915
am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 11.30 Uhr

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.


Für wen?

Nur für Schüler und Schülerinnen, die einwohnermelderechtlich in Offenbach am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Wie?

Geprüft wird nach dem hessischen Schulgesetz § 161.

Es muss ein Grundsatzantrag auf Übernahme auf Schülerbeförderungskosten gestellt werden. Antrag erhältlich in den Sekretariaten der Offenbacher Schulen, bei dem Stadtschulamt Offenbach und auf dieser Seite unter "Links und Downloads" (siehe unten).

Was wird geprüft?

Es soll die nächstgelegene aufnahmefähige Schule besucht werden. Ist dies der Fall, können Fahrtkosten erstattet werden, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung zu Fuß mehr als 3 Kilometer für Schüler/innen der Mittelstufe beträgt.

Für Grundschüler/innen muss die einfache Entfernung zu Fuß mehr als 2 Kilometer betragen. Durch die Bildung von Schulbezirken werden für Grundschüler/innen sehr selten Fahrtkosten erstattet. 

Und jetzt?

Sie erhalten aufgrund Ihrer Antragstellung (Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten) von uns schriftlich Nachricht, ob die Fahrtkosten erstattet werden können. Es wird in diesem Antwortschreiben ausführlich erklärt, wie die Erstattung erfolgt bzw. bei einer Ablehnung begründet, warum die Fahrtkosten nicht erstattet werden können. 

Wie wird erstattet?

Die Erstattung der Beförderungskosten erfolgt nicht automatisch, es muss ein Erstattungsantrag pro Schulhalbjahr oder am Ende des Schuljahres (erhältlich im Schulsekretariat) von den Eltern gestellt werden. Es sind alle abgelaufenen Fahrscheine auf der Rückseite in zeitlicher Reihenfolge aufzukleben.

Seit Juni 2013 gibt es die Clever Card auf einer Chipkarte, dem so genannten eTicket. Sollte Ihr Kind Nutzer des eTickets sein, so erhalten Sie keine Fahrscheine mehr. Als Nachweis für die abgelaufenen Fahrscheine fügen Sie dem Erstattungsantrag die Kopie des Schreibens vom OVB bei, aus dem wir die Höhe der monatlichen Abbuchen bzw. Einmalzahlung sehen können. 

Was wird erstattet?

Nur die Beförderungskosten die zum Schulbesuch entstehen, vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Frist!

Fahrtkosten für ein Schuljahr werden nur erstattet, wenn der Antrag bis zum 31. Dez. des Jahres gestellt wird, in dem das Schuljahr endet.

Beispiel: Schuljahr 2022/2023, Beginn September.2022 bis Ende Juli 2023, alle Fahrkarten aus diesem Zeitraum müssen bis 31.12.2023 (maßgebend Eingangsstempel der Schule oder Stadtschulamt) abgegeben sein.

Alle Anträge die danach eingehen können nicht mehr erstattet werden.

Schülerbeförderung

Stadtschulamt

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Erläuterungen und Hinweise