Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Wohnsitz Abmeldung
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Überblick
Beschreibung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands (Inland) müssen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde der Zuzugsgemeinde innerhalb von zwei Wochen anmelden. Diese informiert dann im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, müssen Sie diese Wohnung entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.
Wenn Sie den Wohnungsstatus (Hauptwohnung, Nebenwohnung) ändern wollen, müssen Sie dies gegenüber Ihrer Meldebehörde erklären. Die Änderung (z.B. bisherige Nebenwohnung soll nun Hauptwohnung werden und die bisherige Hauptwohnung jetzt Nebenwohnung) kann auch der für eine Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde mitgeteilt werden.Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse buergerbuerooffenbachde -
Details
Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
- persönliche Vorsprache mit Identitätsnachweis
oder - Vollmacht und unterschriebenen Meldeschein und Identitätsnachweis
Rechtsgrundlagen
§ 17 BMG
Hinweise
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Bearbeitungszeit
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
- persönliche Vorsprache mit Identitätsnachweis
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Organisationseinheiten