Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Zoohandel (Wirbeltiere), Erlaubnis

Überblick

Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis von Ihrem zuständigen Veterinäramt.

Hinweis:
Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung beim Regierungspräsidium.
 

Erläuterungen und Hinweise