Veranstalter
Alleiniger Veranstalter der Verlosung ist die ESO Stadtservice GmbH, Daimlerstraße 8, 63071 Offenbach.
Teilnahmevoraussetzungen
Alle Personen, die die Quizfragen im obigen Formular korrekt beantworten, werden zur Verlosung der Bioabfalleimer zugelassen. Teilnahmeschluss ist am Montag, 29. Juli 2024, 24.00 Uhr.
Es werden insgesamt drei Bioabfalleimer verlost. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Es besteht kein Rückgabe- oder Umtauschrecht. Die Gewinne müssen auf eigene Kosten beim Stadtservice in der Daimlerstraße 8 in Offenbach abgeholt werden. Abholtermin und Abholort werden bei Bekanntgabe der Gewinner*innen mitgeteilt.
Die Verlosung findet am Dienstag, 30. Juli 2024, in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Offenbach durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KC Unternehmenskommunikation der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH statt. Die Gewinner werden aus allen berechtigten Teilnehmern durch einfachen Losentscheid ermittelt. Die Gewinnermittlung erfolgt somit nach dem Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Gewinner*innen werden per E-Mail benachrichtigt.
Die Gewinne werden bis 31.08.2024 aufbewahrt. Wurden sie bis dahin nicht abgeholt, verfällt der Gewinnanspruch. Die ESO Stadtservice GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit zu beenden.
Die ESO Stadtservice GmbH ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung der Verlosung, Manipulation etc. vorliegen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Diese Teilnahmebedingungen stellen die abschließenden Regelungen für das Gewinnspiel dar und werden mit der Teilnahme durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin, bzw. durch deren Erziehungsberechtigte akzeptiert.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Haftungsausschluss
Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind oder die durch Verletzung wesentlicher Pflichten im Rahmen der Verlosung entstanden sind. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Ziels der Verlosung notwendig sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die Haftung der Veranstalterin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.