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Stadt Offenbach

Auf Städtischen Friedhöfen gelten neue Gebühren

21.11.2023 – Die Stadtwerke Offenbach müssen ihre Gebühren laut Gesetz regelmäßig neu kalkulieren und kostendeckend erheben. Jetzt wurden die Friedhofsgebühren überarbeitet. Vorrangig die Inflation, hier vor allem der Anstieg der Personalkosten, hat zu erhöhten Kosten für alle Dienstleistungen auf dem Friedhof geführt. Der Magistrat hat der neuen Satzung in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung steigen die Gebühren im Mittel um rund 15 Prozent. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.

„Im Vergleich mit den Städten Hanau und Frankfurt liegt Offenbach im Mittel bei den Friedhofsgebühren, auch wenn es bei einzelnen Dienstleistungen Abweichungen gibt. Alle Kommunen sind hier von den gleichen Kostentreibern betroffen“, sagt Stadtkämmerer Martin Wilhelm, der auch der zuständige Dezernent für den Stadtservice der Stadtwerke ist. „Nicht nur die Löhne für das Personal sind gestiegen, auch viele Materialien sind teurer geworden, beispielsweise für Reparaturen und Instandhaltungen bei den Trauerhallen, aber auch für die Wege oder sanitären Anlagen auf den Friedhöfen.“ 

Kostensteigerungen für Bestattungen und Nutzung der Trauerhalle

Lagen in Offenbach bisher die Gebühren für eine Erdbestattung in einem Dauergrab mit 30 Jahren Nutzungsrecht bei insgesamt 3.431 Euro, müssen Hinterbliebene dafür künftig 3.881 Euro bezahlen. Das sind 450 Euro mehr und entspricht einer Steigerung von 13,1 Prozent. Eine Beisetzung in einem Erdreihengrab mit einem Nutzungsrecht über 25 Jahre hat bisher 2.323 Euro gekostet, vom 1. Januar an sind dafür dann 320 Euro mehr, also 2.643 Euro zu bezahlen. Hier beträgt die Kostensteigerung 13,8 Prozent. Über die 25 Jahre gerechnet sind das rund 1,07 Euro mehr im Monat. 

„Die Nutzung einer Trauerhalle kostet künftig ebenfalls mehr und es gibt eine Änderung bei der Zeiteinheit“, sagt Christian Loose, stellvertretender Leiter des Eigenbetriebs der Stadt Offenbach am Main Kommunale Dienstleistungen. „Bisher standen die Leistungssatzung und die Gebührensatzung im Widerspruch: In ersterer wurde eine Nutzungseinheit mit 25 Minuten ausgewiesen, in der Gebührensatzung mit 30 Minuten. Jetzt wurde die Abrechnungseinheit auf 25 Minuten vereinheitlicht, die Gebühr von 209 Euro auf 239 Euro um 30 Euro angehoben.“ 

Personalintensive Leistungen werden teurer

Deutlich teurer als der durchschnittliche Kostenanstieg wird auch die Erdbestattung in einem Grabhüllensystem. Dieses ist bei Bestattungen auf dem Alten Friedhof notwendig und vorgeschrieben. Hier würde die Bodenbeschaffenheit ohne Grabhülle den Zersetzungsprozess verhindern. Die spezielle Hülle sorgt für Sauerstoffzufuhr im Grab, um diesen Prozess zu ermöglichen. Hier sind die Preise für das extern eingekaufte System deutlich gestiegen. Diese Kosten müssen an die Angehörigen weitergegeben werden, so dass eine Erdbestattung in einem Dauergrab mit Grabhüllensystem statt bisher knapp 2.300 Euro künftig rund 3.200 Euro kostet. 

Auch personalintensive Leistungen werden höher berechnet als die durchschnittlichen 15 Prozent, um hier kostendeckend zu arbeiten:  Wird ein Grab von den Friedhofsmitarbeitern per Hand statt mit dem Bagger ausgehoben – etwa wegen der Bodenbeschaffenheit, der beengten Platzverhältnisse oder auf Wunsch der Hinterbliebenen - kostet dieser Mehraufwand künftig rund 730 Euro zusätzlich. 

Günstiger wird die Nutzung des Urnenabschiedsraums: Weil dieser immer häufiger gebucht wird und sich der Preis auch an der Nachfrage bemisst, sinken hier die Gebühren um 27,1 Prozent von 48 Euro auf 35 Euro.

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