Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz
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Überblick
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes vor Ihrer Wohnung oder am Arbeitsplatz zu beantragen.
Kontaktdaten
Kontaktdaten Telefon +49 (0) 69 80 65 2018 E-Mail-Adresse Verkehrsplanung Raum 1417 -
Details
Verfahrensablauf
Um einen personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz zu beantragen, schicken Sie das entsprechende Antragsformular (s. unten) bitte vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen per Post an folgende Adresse:
Stadt Offenbach
Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement
60.21 - Verkehrsplanung
63061 Offenbach am MainAlternativ können Sie den Antrag auch gern
- per E-Mail stellen: VerkehrsplanungOffenbachde
- persönlich abgeben: 14. Stock, Zi. 1417
Wenn das Antragsformular eingegangen ist, wird überprüft, ob die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes erforderlich und vertretbar ist.
Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes besteht nicht.Nach Abschluss der Prüfung wird der Antragssteller bzw. die Antragsstellerin darüber informiert, ob der Parkplatz eingerichtet werden kann.
Die erforderlichen Beschilderungs- und Markierungsarbeiten werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen durch die ESO Stadtservice GmbH durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Markierungsarbeiten in den Wintermonaten nicht oder nur eingeschränkt möglich sind.
Voraussetzungen
- Blauer Parkausweis für Schwerbehinderte (mehr dazu hier)
- Keine Möglichkeit, einen Stellplatz außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche zu nutzen oder anzumieten
Unterlagen
- Antragsformular
- Ggf. Nachweis darüber, warum die Nutzung oder Anmietung eines Parkplatzes außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums trotz Bemühungen nicht möglich ist (zum Beispiel Bestätigung des Vermieters oder der Hausverwaltung)
Gebühren
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Abs. 1b Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
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Downloads / Links
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Kontakt
Organisationseinheiten