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Stadt Offenbach

Prüfungsfähigkeit / Verlängerung von Abgabefristen

Prüfungsordnungen von Schulen, Hochschulen, Universitäten und ähnlichen Einrichtungen können vorsehen, dass bei Krankheit ein Rücktritt von der Prüfung möglich ist, auch Abgabefristen können bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen verlängert werden. Auskunft ob eine amtsärztliche Bescheinigung notwendig ist, entscheidet die jeweilige Prüfungskommission. Vor dem Besuch im Gesundheitsamt ist ein ärztliches Attest einzuholen, aus dem die Diagnose/n hervorgehen.

Prüfungsfähigkeit / Verlängerung von Abgabefristen

Stadtgesundheitsamt

Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Erläuterungen und Hinweise