Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Wohnsitz Ummeldung
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Überblick
Beschreibung
Wenn Sie innerhalb von Offenbach am Main umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug für Ihre neue Wohnung persönlich anmelden.
Alternativ können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Neben den unten genannten Unterlagen bedarf es einer schriftlichen Vollmacht, die ausdrücklich zur Anmeldung ermächtigt. Alternativ können Sie d. Bevollmächtigten ein Ummeldeformular mitgeben, welches Sie zuvor ausgefüllt und unterschrieben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unter Umständen ein persönlicher Besuch des Bürgerbüros notwendig sein kann.
Für die Ummeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht. Weitere Informationen zur Anmeldung von Minderjährigen finden Sie in der Rubrik „Wohnsitz An-, Um- und Abmeldung vor Vollendung des 16. Lebensjahres".Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse buergerbuerooffenbachde -
Details
Unterlagen
- Persönliche Vorsprache mit Identitätsnachweis oder
- Vollmacht und unterschriebenen Meldeschein mit Identitätsnachweis
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (§ 19.1 BMG)
Gebühren
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
§ 17 BMG
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht in 2-Wochen-Frist nachkommen, ersparen Sei sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. -
Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Organisationseinheiten