Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Bedingter Sperrvermerk
-
Überblick
Beschreibung
Wenn Personen in
- einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge,
- Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen,
- Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt oder
- Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen
gemeldet sind, richtet die Meldebehörde einen bedingten Sperrvermerk für diese Person im Melderegister ein, wenn sie Kenntnis darüber hat.
Die Einrichtung des bedingten Sperrvermerks bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister an Private nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Melderegisterauskunft durch die Meldebehörde angehört.
Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse buergerbuerooffenbachde -
Details
Rechtsgrundlagen
§ 52 BMG
-
Kontakt
Organisationseinheiten