Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Übermittlungssperren: Gruppenauskünfte Widerspruch
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Überblick
Beschreibung
Nach dem Meldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten (Auskunftssperre) für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen:- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage
- Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Melderegisterauskünfte, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt werden
Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse buergerbuerooffenbachde -
Details
Zuständige Stelle
An die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt. Sie können dort gegen die Datenweitergabe in den o.g. Fällen widersprechen. Der Widerspruch gilt nur für diese Meldebehörde.
Unterlagen
Es genügt ein formloser Antrag
Hierzu finden Sie einen Vordruck unter Downloads
Gebühren
Übermittlungssperren
werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.Rechtsgrundlagen
§36 BMG; §42 BMG; §50 BMG
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
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