Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Auskunftssperren
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Überblick
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Die Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen Person eingetragen. Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern, beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen Kindern als sogenannte beigeschriebene Daten berücksichtigt.
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse buergerbuerooffenbachde -
Details
Unterlagen
Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift sowie Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben.
Ein Nachweis zur Glaubhaftmachung ist zwingend erforderlich (z.B. Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige)! -
Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
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