Auskunftssperren
Überblick
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Die Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen Person eingetragen. Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern, beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen Kindern als sogenannte beigeschriebene Daten berücksichtigt.
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Online-Services
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen. Dies können Sie online beantragen.
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Auskunftssperren
Bürgerbüro
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
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