Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
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Überblick
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum usw.) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der Straßenverkehrsbehörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist. -
Details
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Straßenverkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Straßenverkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitstellen an Straßen (RSA) sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung.
Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- ein auf die tatsächliche Situation angepasster Regelplan oder ein individueller Verkehrszeichenplan (unangepasste Regelpläne reichen nicht aus)
- eventuell Umleitungsplan
Gebühren
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro fest.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Die Zuständigkeit der Baustellensachbearbeitung ist in Buchstabenbereiche aufgeteilt.
Die Zuordnung läuft über den Anfangsbuchstaben des Firmennamens. Setzt sich der Firmennamen aus einem Eigennamen mit Vor- und Nachname oder nur einem Nachnamen einer natürlichen Person zusammen, so ist der Anfangsbuchstabe des Nachnamens entscheidend.
Beispiel: Luftschloßkonstruktions GmbH ➜ Buchstabe L
Beispiel: Klaus Mustermann Gerüstbau KG ➜ Buchstabe M
Bearbeitungszeit
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Bei umfangreichen Baumaßnahmen empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde im Vorfeld der Antragstellung.
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Zuständigkeit Telefon E‑Mail Baustellenanordnung Firmenname - Buchstabenbereich: A bis J
+49 (0) 69 80 65 2452 baustellen-haltverboteoffenbachde Baustellenanordnung Firmenname - Buchstabenbereich: K bis P
+49 (0) 69 80 65 2294 baustellen-haltverboteoffenbachde Baustellenanordnung Firmenname - Buchstabenbereich: Q bis Z
+49 (0) 69 80 65 2647 baustellen-haltverboteoffenbachde