Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Fahrerlaubnis - Namen ändern
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Überblick
Beschreibung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten.
Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse buergerbuerooffenbachde -
Details
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Führerschein
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
- Die persönliche Vorsprache ist notwendig!
- Das biometrische Foto und die Unterschrift können Sie direkt im Bürgerbüro an unseren Terminals anfertigen lassen. Kommen Sie dazu bitte rechtzeitig vor Ihrem Termin (mind. 15 min vorher); die Terminals mit mehrsprachiger Benutzeroberfläche befinden sich im Wartebereich zwischen Kassenautomat und Theke.
Das Nutzungsentgelt beträgt 3,50 € und wird zusammen mit den Führerscheingebühren erhoben. - ggf. eine Karteikartenabschrift der bisherigen Fahrerlaubnisbehörde
Eine Meldebestätigung wird nicht benötigt.
Gebühren
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.
Hinweise
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.
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Kontakt
Organisationseinheiten