Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren mit 17
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Überblick
Beschreibung
Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre (BF 17) wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt.
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten die BF 17-Teilnehmer eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
- Das Mindestalter bei Antragsstellung beträgt 16 1/2 Jahre
Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse buergerbuerooffenbachde -
Details
Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes
- Die persönliche Vorsprache ist notwendig!
- Das biometrische Foto und die Unterschrift können Sie direkt im Bürgerbüro an unseren Terminals anfertigen lassen. Kommen Sie dazu bitte rechtzeitig vor Ihrem Termin (mind. 15 min vorher); die Terminals mit mehrsprachiger Benutzeroberfläche befinden sich im Wartebereich zwischen Kassenautomat und Theke.
Das Nutzungsentgelt beträgt 3,50 € und wird zusammen mit den Führerscheingebühren erhoben. - Personalausweis oder Pass der Erziehungsberechtigten im Original
- Name der Fahrschule
- ggf. Anschrift des TÜV
- Führerschein der Begleitperson(en) (Kopien sind ausreichend)
- Ausweis oder Pass der Begleitperson(en) (Kopien sind ausreichend)
Eine Meldebestätigung wird nicht benötigt.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Verwaltungsgebühr: 8.40 EUR
de.tsa.infodienste.Zahlungsweise@293466e,
Zahlung per EC-Cash (mit PIN): Gebühr pro Begleitperson - Verwaltungsgebühr: 52.10 EUR
de.tsa.infodienste.Zahlungsweise@12f4e114,
Zahlung per EC-Cash (mit PIN); Zuzüglich der Gebühr pro Begleitperson
Hinweise
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Bearbeitungszeit
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich.
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Downloads / Links
Links und Downloads
- BF17 AntragAntrag auf Begleitetes Fahren ab 17
- BF17 BegleitpersonBeiblatt pro Begleitperson
- BF17 Antrag
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Kontakt
Organisationseinheiten