Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge

Überblick

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

 Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

Elektrofahrzeuge erhalten E-Kennzeichen

Seit Ende September 2019 können Sie für Ihr Elektrofahrzeug sogenannte E-Kennzeichen beantragen. Damit ist ihr Fahrzeug auch nach außen hin als Elektrofahrzeug erkennbar.

Welche Fahrzeuge als elektrisch betriebene Fahrzeuge zu klassifizieren sind und somit Bevorrechtigungen erhalten können, ist im Elektromobilitätsgesetz geregelt.

Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie Bevorrechtigungen für benannte Fahrzeuge einführt. So kann die Kommune beschließen, dass mit E-Kennzeichen ausgestattete Fahrzeuge z.B. entsprechend gekennzeichnete Parkplätze nutzen oder einzelne Busspuren befahren dürfen.

Die Stadt Offenbach hat aktuell keine Bevorrechtigungen für E-Fahrzeuge vorgesehen.

So funktioniert die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfüllt sein:

  1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab))

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal (Öffnet in einem neuen Tab) der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
  9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.

Online-Services

Sie können Ihr neues Fahrzeug online zulassen.

Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge

Bürgerbüro

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Erläuterungen und Hinweise