Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
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Überblick
Beschreibung
Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer: 14 - 18 Tage) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.
Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse buergerbuerooffenbachde -
Details
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.
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Kontakt
Organisationseinheiten