Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Personalausweis, vorläufiger
-
Überblick
Beschreibung
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse buergerbuerooffenbachde -
Details
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass)
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
- Das biometrische Foto und die Unterschrift können Sie direkt im Bürgerbüro an unseren Terminals anfertigen lassen. Kommen Sie dazu bitte rechtzeitig vor Ihrem Termin (mind. 15 min vorher); die Terminals mit mehrsprachiger Benutzeroberfläche befinden sich im Wartebereich zwischen Kassenautomat und Theke.
Das Nutzungsentgelt beträgt 3,50 € und wird zusammen mit den Pass- oder Ausweisgebühren erhoben.
Gebühren
EUR 10,00
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen.
Bearbeitungszeit
Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)
-
Kontakt
Organisationseinheiten