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Stadt Offenbach

Sterbefall - anzeigen

Überblick

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

Online-Services

Sie können über unseren Online-Dienst den Tod eines Menschen anzeigen.

Sterbefall - anzeigen

Standesamt

Stadt Offenbach am Main - Bernardbau
Herrnstraße 61
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Öffentliche Behindertenparkplätze in der Herrnstraße und in der Kirchgasse.
Der Beratungsraum der Antidiskriminierungsstelle ist barrierefrei zugänglich und es gibt einen Aufzug.
Das Archiv im Haus der Stadtgeschichte ist nicht barrierefrei erreichbar

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Erläuterungen und Hinweise