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Stadt Offenbach

Städtebau und Bauberatung

Unter Städtebau versteht man die ganzheitliche, räumliche Gestaltung einzelner Stadtbestandteile, wie Gebäude, Verkehrs-, Grün- und Freiflächen. Im Rahmen der Bauberatung werden Einzelvorhaben hinsichtlich der planungsrechtlichen Vorgaben geprüft und bei Bedarf alternative Lösungsvorschläge erarbeitet.

Überblick

Das Referat Städtebau und Bauberatung

 

  • erarbeitet städtebauliche (Entwicklungs-) Konzepte und Rahmenplanungen für einzelne Teilbereiche der Stadt basierend auf städtebaulichen Analysen.
  • betreut federführend die Bebauungsplanverfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur Billigung des Bebauungsplanentwurfs (anschließend übernimmt das Vermessungsamt).
  • verhandelt städtebauliche Verträge bei Einzelvorhaben oder im Rahmen von Bebauungsplanverfahren (sog. Durchführungsverträge)
  • wirkt bei übergreifenden Fachplanungen anderer Bereiche und Ämter mit   
  • verfasst planungsrechtliche Stellungnahmen zur Einzelvorhaben im Rahmen von Bauanträgen und Bauvoranfragen
  • prüft genehmigungsfreie Vorhaben nach §55 und 56 HB
  • steht Bauherren, Investoren und Planern als Ansprechpartner für planungsrechtliche Fragen telefonisch wie auch persönlich, insbesondere im Baubüro der Stadt Offenbach, zur Verfügung      

Erläuterungen und Hinweise